Das Kleingedruckte

*) Regelmäßiges monatliches Netto-Einkommen

Bei zwei Kreditnehmern werden gemeinsam 1.000 € benötigt Weihnachts-, Urlaubsgeld und Sonder-
zahlungen zählen nicht zum Netto-Einkommen.

Nicht als Einkommen werden angerechnet:
Staatliche Zuschüsse/Leistungen wie Bafög oder Ausbildungsvergütungen, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Erziehungsgeld, Kindergeld, Waisenrente, Wohnzuschuss. Auszahlungen vom Sparbuch, Taschengeld oder andere freiwillige Zuwendungen von Familienangehörigen, Alimente.

**) Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
Arbeitnehmer in Probezeit, Azubis, Hausfrauen, Arbeitslose, Zivil- und Wehrdienstleistende brauchen einen Partner, können aber als zweiter Kreditnehmer den Kreditantrag stellen.

***) Kein negativer SCHUFA-Eintrag
SCHUFA ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. SCHUFA Mitglieder – Kredit gebende Unternehmen wie Kreditinstitute (z. B. Banken oder Kreditkartengesellschaften), Handels- und Dienstleistungsunternehmen (z. B. Mobilfunkanbieter oder Versandhäuser) – informieren die SCHUFA über Geschäftstransaktionen ihrer Kunden (z. B. Eröffnung eines Girokontos, Ausgabe einer Kreditkarte) und über eventuelle negative Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden (z. B. Zahlungsverzug).

Die SCHUFA verwaltet diese Kundeninformationen und gibt sie – bei berechtigtem Interesse (z. B. Kreditvergabe) und mit Zustimmung des Kunden (SCHUFA-Klausel) – an SCHUFA Mitglieder weiter.

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